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Volksbegehren gegen CETA in NRW

 
 
 

Bayerisches Volksbegehren gegen CETA

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

gestern hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren darüber beraten, ob CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir, dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" von CETA verboten haben.Trotzdem - und das ist für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der Bundesregierung, CETA und dessen "vorläufiger Anwendung" unter bestimmten Auflagen zuzustimmen. Mit diesen Auflagen teilt das Bundesverfassungsgericht zwar viele unserer Bedenken, doch vorerst konnten wir das Abkommen über diesen Klageweg noch nicht stoppen. Wir müssen also auf allen Ebenen weiterkämpfen, um das Abkommen ganz zu Fall zu bringen.

Bei einer dieser Aktionen können Sie ganz konkret mitmachen: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Volksinitiative gegen CETA. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat sich in der SPD für CETA ausgesprochen. Doch wir glauben nicht, dass Sie damit eine Mehrheit der Menschen in ihrem Land oder auch nur die Mehrheit ihrer Regierungskoalition vertritt. Mit der Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger selbst einen Antrag an den Landtag stellen und die Ministerpräsidentin so in Bedrängnis bringen. Denn wenn Deutschland CETA ratifiziert kommt es im Bundesrat auch auf ihre Stimme an.
Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Volksinitiative mit einer der drei folgenden Möglichkeiten: wir dem bayerischen Innenministerium über 85.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen CETA überreicht. Nur 25.000 wäre nötig gewesen. Damit geht unser Volksbegehren in die nächste Phase: Im nächsten Schritt müssen Anfang 2017 innerhalb von nur zwei Wochen fast eine Million Bayerinnen und Bayern in ihr Rathaus gehen und das Volksbegehren persönlich unterstützen. Dann kommt es zu einer bindenden Volksabstimmung. Wenn wir die gewinnen, muss die bayerische Staatsregierung im Bundesrat gegen das Abkommen stimmen. Und in einem Jahr möchten wir dann sagen können: Wir haben CETA gemeinsam zu Fall gebracht. Oder zumindest: Wir haben dazu beigetragen, dass es gescheitert ist.

Bayerisches Volksbegehren gegen CETA

Auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich Volksinitiativen gegen CETA gegründet. Das Ziel ist auch hier: Mit direkter Demokratie sollen die Landesregierungen dazu gebracht werden, das Abkommen im Bundesrat abzulehnen. Wir unterstützen die Volksinitiativen  mit Geld, Logistik und durch die Verbreitung in unserem Newsletter. Es gibt also noch viele Stolpersteine für das Abkommen. Helfen Sie uns dabei, CETA zu stoppen, indem Sie unsere Arbeit als Fördermitglied oder durch eine Spende unterstützen.

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 Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Gestern gab es Neuigkeiten zu den Klagen gegen CETA. Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren darüber beraten, ob CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir, dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" des Abkommens verboten haben. Das ist gut so, denn in einer "vorläufigen Anwendung" liegt die Gefahr, dass kaum noch rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden, noch bevor nationale Parlamente über das Abkommen entschieden haben. Trotzdem - und das ist natürlich für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der Bundesregierung, CETA und dessen "vorläufiger Anwendung" unter bestimmten Auflagen zuzustimmen. Allerdings teilt das Bundesverfassungsgericht in diesen Auflagen viele unserer Bedenken. So muss die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, aus der vorläufigen Anwendung wieder aussteigen zu können. Und genau dies werden wir mit den Volksbegehren erreichen!

 

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Mit herzlichen Grüßen, Ihr

Unterschrift Harald Nestler

Harald Nestler
Vorstand

 

 Termine

 
 
 
 

Das Menschenrecht auf Wasser - Vision oder Illusion?

21. Oktober, 13:30 Uhr im WVV-Casino in Würzburg

22. Oktober, 15:30 Uhr im Hofbräuhaus in München

24. Oktober, 18:00 Uhr im Historischen Rathaussaal in Marburg an der Lahn

Die Anerkennung der Menschenrechte auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung durch die UN im Jahr 2010 war ein Meilenstein der internationalen Wasserpolitik. Die Kanadierin Maude Barlow hat wesentlichen Anteil daran und ist seither ebenso unermüdlich für die Verwirklichung dieser Rechte im Einsatz. Auf unsere Einladung kommt sie nach Deutschland. In einer Gemeinschaftsveranstaltung mehrerer Organisationen wollen wir mit Maude Barlow über die Entwicklung seit 2010 und die aktuell heiß umkämpften Freihandelsabkommen CETA und TTIP diskutieren.

Neben dem Vortrag von Maude Barlow wird es Kurzbeiträge zur Situation in Deutschland geben, u.a. in München von unserem Referenten Karl Bär.
 

Anti-Atomkraft-Demo in Lingen

29. Oktober 2016, 13 Uhr am Hauptbahnhof Lingen

Rund 75 Organisationen rufen zu einer überregionalen Anti-Atom-Demo am emsländischen Atomstandort Lingen auf. Unter dem Motto „Atomkraft jetzt den Saft abdrehen – Uranfabriken schließen“ fordern sie vor allem die sofortige Stilllegung der niedersächsischen AKW Lingen II und Grohnde sowie der Brennelementefabrik Lingen und der Urananreicherungsanlage Gronau. 

 

 

 Stellenausschreibung

 
 
 
  Zur Verstärkung unseres Teams in München suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Referent/in für Radioaktivität, Atom- und Energiepolitik

 

 
 
 
 
 

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