Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts, gestern
hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren darüber beraten, ob
CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns
stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch
anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu
klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir,
dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte
"vorläufige Anwendung" von CETA verboten haben.Trotzdem - und das ist
für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der Bundesregierung, CETA und
dessen "vorläufiger Anwendung" unter bestimmten Auflagen zuzustimmen.
Mit diesen Auflagen teilt das Bundesverfassungsgericht zwar viele
unserer Bedenken, doch vorerst konnten wir das Abkommen über diesen
Klageweg noch nicht stoppen. Wir müssen also auf allen Ebenen
weiterkämpfen, um das Abkommen ganz zu Fall zu bringen. Bei einer dieser Aktionen können Sie ganz konkret mitmachen: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Volksinitiative gegen CETA.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat sich in der SPD für CETA
ausgesprochen. Doch wir glauben nicht, dass Sie damit eine Mehrheit der
Menschen in ihrem Land oder auch nur die Mehrheit ihrer
Regierungskoalition vertritt. Mit der Volksinitiative können die
Bürgerinnen und Bürger selbst einen Antrag an den Landtag stellen und
die Ministerpräsidentin so in Bedrängnis bringen. Denn wenn Deutschland
CETA ratifiziert kommt es im Bundesrat auch auf ihre Stimme an. Helfen
Sie mit und unterstützen Sie die Volksinitiative mit einer der drei
folgenden Möglichkeiten: wir dem bayerischen Innenministerium über 85.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen CETA überreicht.
Nur 25.000 wäre nötig gewesen. Damit geht unser Volksbegehren in die
nächste Phase: Im nächsten Schritt müssen Anfang 2017 innerhalb von nur
zwei Wochen fast eine Million Bayerinnen und Bayern in ihr Rathaus gehen
und das Volksbegehren persönlich unterstützen. Dann kommt es zu einer
bindenden Volksabstimmung. Wenn wir die gewinnen, muss die bayerische Staatsregierung im Bundesrat gegen das Abkommen stimmen.
Und in einem Jahr möchten wir dann sagen können: Wir haben CETA
gemeinsam zu Fall gebracht. Oder zumindest: Wir haben dazu beigetragen,
dass es gescheitert ist. Auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
haben sich Volksinitiativen gegen CETA gegründet. Das Ziel ist auch
hier: Mit direkter Demokratie sollen die Landesregierungen dazu gebracht
werden, das Abkommen im Bundesrat abzulehnen. Wir unterstützen die
Volksinitiativen mit Geld, Logistik und durch die Verbreitung in
unserem Newsletter. Es gibt also noch viele Stolpersteine für
das Abkommen. Helfen Sie uns dabei, CETA zu stoppen, indem Sie unsere
Arbeit als Fördermitglied oder durch eine Spende unterstützen. Gestern gab es Neuigkeiten zu den Klagen gegen CETA. Das
Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren darüber beraten, ob CETA
von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns
stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch
anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu
klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir, dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" des Abkommens verboten haben.
Das ist gut so, denn in einer "vorläufigen Anwendung" liegt die Gefahr,
dass kaum noch rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden, noch
bevor nationale Parlamente über das Abkommen entschieden haben. Trotzdem
- und das ist natürlich für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der
Bundesregierung, CETA und dessen "vorläufiger Anwendung" unter
bestimmten Auflagen zuzustimmen. Allerdings teilt das
Bundesverfassungsgericht in diesen Auflagen viele unserer
Bedenken. So muss die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, aus
der vorläufigen Anwendung wieder aussteigen zu können. Und genau dies
werden wir mit den Volksbegehren erreichen! |